1. Kenntnis der richtigen Rechtsvorschriften
Ein häufiger Fallstrick bei der Lebensmittelkennzeichnung ist die unzureichende Kenntnis der für Ihr Produkt geltenden Rechtsvorschriften. Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 bildet zwar die Grundlage für die Kennzeichnung in Europa, doch je nachdem, was Sie herstellen oder verkaufen, können zusätzliche Vorschriften gelten - und diese können sich von Produkt zu Produkt und von Land zu Land unterscheiden. Es gibt zwei Arten von Rechtsvorschriften, die Sie beachten müssen. Erstens gibt es horizontale Rechtsvorschriften: Das sind Vorschriften, die für alle Lebensmittel gelten, z. B. für Zusatzstoffe, Aromen, Nährwert- und Gesundheitsangaben. Denken Sie zum Beispiel daran, welche E-Nummern in einer bestimmten Produktgruppe zulässig sind und wann Sie ein Aroma als natürlich" bezeichnen können. Es gibt auch vertikale Rechtsvorschriften, die sich genau auf bestimmte Produktgruppen wie Schokolade, Fleisch oder Nahrungsergänzungsmittel konzentrieren. So sind die Kennzeichnungsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel nicht dieselben wie für andere Lebensmittel. Neben den europäischen Rechtsvorschriften gibt es auch nationale Regelungen, die sich von Land zu Land unterscheiden. Was in den Niederlanden erlaubt ist, kann in Belgien oder Deutschland etwas anders sein - zum Beispiel in Bezug auf die Sprache oder die zulässigen Zutaten oder Formulierungen. In den Niederlanden ist zum Beispiel gesetzlich festgelegt, wann man Brot als 'Vollkorn' bezeichnen darf und muss. Für andere Länder in Europa gilt diese Regelung nicht. Vergessen Sie also nicht, immer zu prüfen, ob länderspezifische Vorschriften auch für Ihr Produkt gelten, insbesondere wenn Sie exportieren.
2. Übersetzungen
Obligatorische Angaben und Behauptungen auf dem Etikett müssen in einer Sprache abgefasst sein, die die Verbraucher in dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt verkauft wird, verstehen. Die Mitgliedstaaten können Anforderungen an die Sprache stellen, die auf dem Etikett in ihrem Hoheitsgebiet verwendet wird. Wenn Sie also Produkte in verschiedenen Ländern vermarkten, müssen Sie auch die Etiketten übersetzen. Ein Fallstrick ist die Übersetzung von Etiketten, ohne auf die Gesetzgebung und die sprachlichen und kulturellen Nuancen zu achten. Es mag einfach erscheinen, ein Etikett aus dem Niederländischen ins Englische, Deutsche oder Französische zu übersetzen, aber eine direkte Übersetzung ist oft nicht ausreichend. Eine Reihe von Rechtstexten ist in den verschiedenen Sprachfassungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, aber auch in anderen Verordnungen wörtlich niedergelegt. Denken Sie zum Beispiel an die Nährwertangaben und die Bezeichnungen der Zusatzstoffe. Eine Online-Übersetzungsmaschine würde die Kategoriebezeichnung "acid" ins Niederländische mit "Säure" übersetzen, während die korrekte rechtliche Bezeichnung "voedingszuur" lautet.
Sprachliche Unterschiede können auch zu Verwirrung oder sogar Täuschung der Verbraucher führen. Denken Sie zum Beispiel an Namen, die in verschiedenen Sprachen unterschiedliche Bedeutungen haben können. Oder Bezeichnungen, die in einem Land verständlich sind, in einem anderen aber unklar oder falsch. Wenn zum Beispiel ein gebräuchlicher Name wie "Bitterbal" oder "Lebkuchen" wörtlich übersetzt wird, ist der Name in anderen Ländern nicht klar. Importieren oder exportieren Sie außerhalb Europas? Dann sollten Sie beachten, dass außerhalb Europas andere Kennzeichnungsvorschriften gelten und eine einfache Übersetzung des Etiketts nicht ausreicht. Zunächst muss das Etikett gemäß den geltenden Rechtsvorschriften erstellt werden. In den USA zum Beispiel wird die Nährwerttabelle anders erstellt und die Menge der Kohlenhydrate anders berechnet. Daher kann die Nährwerttabelle für in Europa vermarktete Produkte nicht wortwörtlich übernommen werden.
3. Irreführung des Verbrauchers
Ein weiterer Fallstrick bei der Lebensmittelkennzeichnung ist die Irreführung des Verbrauchers. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend, zweideutig oder verwirrend sein. Zusätzlich zu diesen gesetzlichen Bestimmungen kann eine Täuschung auch zu einem Vertrauensverlust beim Verbraucher führen. Daher ist es wichtig, dass die Etiketten stets transparent und genau sind, damit die Verbraucher keine falschen Erwartungen haben und eine informierte Entscheidung treffen können.
Die Irreführung der Verbraucher kann durch unklare oder irreführende Angaben, Bilder oder Begriffe auf dem Etikett erfolgen. So kann ein Produkt beispielsweise als "natürlich" bezeichnet werden, obwohl es in Wirklichkeit künstliche Zutaten enthält. Oder es wird ein Bild einer Zutat gezeigt, obwohl das Produkt diese Zutat gar nicht oder nur in sehr geringer Menge enthält.
Für nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel wurden spezielle Rechtsvorschriften erlassen. Diese Angaben müssen der Verordnung (EU) Nr. 1924/2006, der so genannten Claims-Verordnung, entsprechen. Darin ist festgelegt, was Sie einhalten müssen, um eine Angabe wie "zuckerfrei", "ballaststoffreich" oder "Vitamin C unterstützt das Immunsystem" machen zu dürfen.
Wenn Sie eine Angabe machen wollen, prüfen Sie zunächst, ob Ihr Produkt die allgemeinen Bedingungen für eine Angabe erfüllt. Prüfen Sie dann, ob es für die betreffende Angabe Rechtsvorschriften gibt und ob Ihre Angabe diesen entspricht. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Angabe ordnungsgemäß begründen können und dass die Formulierung korrekt ist.
Stellen Sie Ihre Frage zur Kennzeichnung
In diesem Artikel haben wir einige häufige Fallstricke bei der Lebensmittelkennzeichnung genannt. Als Unternehmen müssen Sie sich unbedingt über die für die Kennzeichnung Ihrer Produkte geltenden Regeln und Vorschriften auf dem Laufenden halten, damit Sie die Gesetze einhalten und die Verbraucher nicht in die Irre führen. Haben Sie selbst eine Frage zur Etikettierung oder sind Sie auf ein bestimmtes Problem gestoßen? Unser Team von Etikettierungsspezialisten steht Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite, damit Sie korrekte und ehrliche Angaben auf Ihren Produkten machen können.
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