Seit dem 12. August 2026 gilt die europäische Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Damit hat für alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren, verwenden oder auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen, eine wichtige neue Phase begonnen. Die Verordnung stellt strengere Anforderungen unter anderem an besorgniserregende Stoffe, Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Wiederverwendung und den Nachweis der Konformität.
Für Unternehmen der Lebensmittelindustrie ist dies keine Entwicklung in ferner Zukunft mehr. Die ersten Pflichten gelten bereits, weitere Anforderungen werden in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt. Deshalb ist es wichtig, Transparenz über das eigene Verpackungsportfolio zu schaffen und frühzeitig zu ermitteln, welche Anpassungen erforderlich sind.
Was ist die PPWR?
Die PPWR ist die neue europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt weitgehend die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Dadurch entsteht ein einheitlicher europäischer Rahmen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen: von Gestaltung und Herstellung über Nutzung und Wiederverwendung bis hin zur Abfallbewirtschaftung.
Die wichtigsten Ziele sind:
- Verpackungsabfälle zu reduzieren;
- unnötigen Materialeinsatz zu verringern;
- die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern;
- Wiederverwendung und Nachfülllösungen zu fördern;
- den Rezyklatanteil zu erhöhen;
- besorgniserregende Stoffe in Verpackungen zu beschränken;
- Kennzeichnung und Verbraucherinformationen innerhalb der EU zu harmonisieren.
Die PPWR gilt für nahezu alle Verpackungen, unabhängig vom verwendeten Material. Betroffen sind daher nicht nur Verpackungshersteller, sondern auch Lebensmittelproduzenten, Markeninhaber, Importeure, Einzelhändler und Vertreiber.
Was gilt seit dem 12. August 2026?
Obwohl viele Ziele auf das Jahr 2030 ausgerichtet sind, gelten Teile der PPWR bereits seit dem 12. August 2026. Eine besonders wichtige Änderung für die Lebensmittelindustrie ist die Beschränkung von PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen.
Lebensmittelkontaktverpackungen, die PFAS in Konzentrationen enthalten, die den festgelegten Grenzwerten entsprechen oder diese überschreiten, dürfen nicht mehr auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Dies ist insbesondere für fett- und wasserabweisende Verpackungen relevant, zum Beispiel Backpapier, Pizzakartons, Fast-Food- und Snackverpackungen sowie andere beschichtete Materialien.
Gleichzeitig gewinnt der belegbare Nachweis der Konformität weiter an Bedeutung. Abhängig von ihrer Position in der Lieferkette müssen Unternehmen nachweisen können, dass ihre Verpackungen die geltenden Anforderungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise:
- aktuelle Material- und Produktspezifikationen;
- Informationen und Erklärungen von Lieferanten;
- technische Dokumentation;
- eine fundierte Konformitätsbewertung;
- eine EU-Konformitätserklärung, sofern diese vorgeschrieben ist;
- analytische Nachweise, wenn die Dokumentation allein keine ausreichende Sicherheit bietet.
Eine Lieferantenerklärung bildet dabei eine wichtige Grundlage, reicht jedoch nicht immer aus. Verpackungen können aus mehreren Materialien, Beschichtungen, Druckfarben, Klebstoffen und Additiven bestehen. Deshalb ist nicht immer unmittelbar erkennbar, welche Stoffe enthalten sind oder welche Partei in der Lieferkette über die erforderlichen Informationen verfügt.
Welche Anforderungen folgen in den kommenden Jahren?
Die PPWR wird schrittweise weiter umgesetzt. Unternehmen sollten daher nicht nur die derzeit geltenden Pflichten berücksichtigen, sondern auch Anforderungen, die zukünftige Verpackungsentscheidungen beeinflussen werden.
Zu den wichtigsten Entwicklungen gehören:
Harmonisierte Kennzeichnung
Ab 2028 wird ein harmonisiertes europäisches Kennzeichnungssystem für Verpackungen eingeführt. Es soll Verbraucher klarer über die Materialzusammensetzung und den richtigen Entsorgungsweg informieren.
Recyclingfähige Verpackungen
Ab 2030 müssen Verpackungen recyclinggerecht gestaltet sein. Ihre Bewertung erfolgt anhand europäischer Leistungsstufen der Recyclingfähigkeit. Ab 2035 muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass Verpackungen in großem Maßstab gesammelt, sortiert und recycelt werden können.
Rezyklatanteil
Ab 2030 gelten für verschiedene Arten von Kunststoffverpackungen verbindliche Mindestrezyklatanteile. Die konkreten Anforderungen hängen unter anderem von Verpackungsart und Anwendung ab. Für bestimmte Lebensmittelkontaktverpackungen und weitere spezifische Kategorien gelten Ausnahmen oder abweichende Bestimmungen.
Weniger und effizienter verpacken
Gewicht und Volumen einer Verpackung müssen auf das für ihre Funktion notwendige Maß begrenzt werden. Ab 2030 dürfen befüllte Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen grundsätzlich höchstens 50 % Leerraum enthalten.
Wiederverwendung und Nachfüllen
Die Verordnung führt schrittweise Pflichten zur Wiederverwendung und zum Nachfüllen ein. Davon betroffen sind unter anderem Transportverpackungen, Sammelverpackungen, bestimmte Getränkeverpackungen und Take-away-Verpackungen.
Beschränkungen für bestimmte Verpackungen
Ab 2030 werden für bestimmte Verpackungskategorien Beschränkungen oder Verbote eingeführt. Dies betrifft unter anderem bestimmte Einwegkunststoffverpackungen und Einzelportionsverpackungen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die Auswirkungen der PPWR unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen. Ihre Pflichten hängen von Ihrer Rolle in der Lieferkette, der Verpackungsart, dem verwendeten Material und der Art des Inverkehrbringens auf dem europäischen Markt ab.
Dennoch kann jedes Unternehmen bereits jetzt konkrete Schritte einleiten:
- Erfassen Sie Ihr vollständiges Verpackungsportfolio.
- Bestimmen Sie für jede Verpackung Ihre Rolle und Verantwortung in der Lieferkette.
- Sammeln Sie Materialinformationen, Spezifikationen und Lieferantendokumentation.
- Identifizieren Sie Verpackungen mit erhöhtem Risiko, etwa beschichtete Lebensmittelkontaktmaterialien.
- Bewerten Sie die aktuelle und zukünftige Konformität Ihrer Verpackungen.
- Legen Sie Prioritäten in einem konkreten Maßnahmenplan für 2028, 2030 und 2035 fest.
Zu warten, bis alle Einzelheiten endgültig festgelegt sind, birgt Risiken. Verpackungen anzupassen, alternative Materialien zu qualifizieren, Prüfungen durchzuführen und Lieferantenvereinbarungen zu ändern, kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Zudem können Einzelhändler und Kunden bereits vor den gesetzlichen Fristen zusätzliche Informationen oder Nachweise verlangen.
Von der Verordnung zum praktischen Maßnahmenplan
Normec Foodcare unterstützt Unternehmen dabei, die PPWR in konkrete und umsetzbare Maßnahmen zu übersetzen. Wir erfassen Ihre Verpackungen, Prozesse und Verantwortlichkeiten und zeigen Risiken sowie fehlende Informationen auf.
Je nach Ihrer individuellen Situation unterstützen wir Sie unter anderem bei:
- Erstaufnahme und Festlegung des Prüfungsumfangs;
- Erfassung Ihres Verpackungsportfolios;
- Compliance- und Gap-Analysen;
- Prüfung von Spezifikationen und Lieferantendokumentation;
- PFAS-Analytik für Lebensmittelkontaktverpackungen;
- Beratung zu Materialauswahl und Verpackungsoptimierung;
- einer stufenweisen Roadmap für zukünftige PPWR-Anforderungen;
- praktischer Unterstützung bei der Umsetzung.
So erhalten Sie nicht nur einen Überblick darüber, was die PPWR verlangt, sondern vor allem Klarheit darüber, was dies konkret für Ihr Unternehmen bedeutet und welche Schritte zuerst erforderlich sind.
Wissen Sie, ob Ihre Verpackungen die Anforderungen erfüllen?
Die PPWR ist nicht länger nur ein Thema, auf das man sich vorbereiten muss: Die ersten Pflichten gelten bereits. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um festzustellen, wo Ihr Unternehmen steht.
Möchten Sie wissen, welche PPWR-Anforderungen für Ihre Verpackungen gelten, wo die größten Risiken liegen und welche Maßnahmen Sie priorisieren sollten? Unsere Fachleute unterstützen Sie gerne mit einer Erstaufnahme, Compliance-Analyse oder gezielten Beratung.