Tierische Nebenprodukte und Probenabgabe
Zu den tierischen Nebenprodukten zählen tote Tiere oder Teile von Tieren, Erzeugnisse tierischen Ursprungs sowie sonstige aus Tieren gewonnene Produkte, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Das bedeutet, dass Proben ganzer oder teilweiser tierischer Herkunft, wie Fleisch, Milchprodukte oder Eier, die zur Laboruntersuchung eingereicht werden, unter diese Rechtsvorschriften fallen können. Sobald ein Produkt zur Analyse eingereicht wird, ist es nicht mehr für den Verzehr bestimmt und gilt als tierisches Nebenprodukt.
Als akkreditiertes Labor innerhalb der ABP-Kette ist Normec Foodcare verpflichtet, sicherzustellen, dass diese Materialien ordnungsgemäß gekennzeichnet und rückverfolgbar sind und während des Transports, des Empfangs, der Verarbeitung, der Lagerung und der Entsorgung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die NVWA überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften.
Ordnungsgemäße Registrierung von Proben
Um Proben entgegennehmen und bearbeiten zu können, sind vollständige und korrekte Angaben erforderlich. Aus diesem Grund wurden zusätzliche Registrierungsoptionen in die Bestellformulare aufgenommen.
Kunden werden gebeten, folgende Angaben zu machen:
- Herkunft des Materials;
- Versanddatum;
- Beschreibung des Materials;
- Kategorieeinstufung (sofern bekannt);
- Menge des Materials;
- Angaben zum Absender, Spediteur und Empfänger.
Eine vollständige Dokumentation trägt zur effizienten Bearbeitung der Proben bei und unterstützt die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit.
Erfassung von Abweichungen und Mängeln
Vorschriften verpflichten Laboratorien dazu, Abweichungen und Mängel bei eingereichten Proben oder Unterlagen zu dokumentieren. Werden bei der Entgegennahme oder Auswertung Mängel festgestellt, werden die Kunden benachrichtigt.
Beispiele für Nichtkonformitäten sind:
- Fehlende oder fehlerhafte Dokumentation;
- Unzureichende Probenkennzeichnung;
- beschädigte oder undichte Verpackung.
Diese Aufzeichnungen sind Teil der Qualitäts- und Rückverfolgbarkeitspflichten des Labors und können bei Inspektionen durch die NVWA angefordert werden.
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Probenübergabe
Um sicherzustellen, dass Analysen ohne Verzögerung durchgeführt werden können, bittet Normec Foodcare seine Kunden, Proben sorgfältig einzureichen. Proben müssen:
- deutlich gekennzeichnet und beschriftet sein;
- ordnungsgemäß verpackt sein, um Auslaufen, Verunreinigungen oder Qualitätsverluste zu verhindern;
- mit den erforderlichen Informationen und Unterlagen versehen sein.
Entsprechen Proben nicht den gesetzlichen oder technischen Anforderungen, kann dies zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.
Gemeinsam für eine sichere und rückverfolgbare Lieferkette
Mit diesen Richtlinien unterstützt Normec Foodcare seine Kunden dabei, eine sorgfältige und vorschriftsmäßige Probenabgabe sicherzustellen. Durch die Zusammenarbeit zur Gewährleistung einer lückenlosen Aufzeichnung, genauer Dokumentation und optimaler Rückverfolgbarkeit werden gesetzliche Anforderungen erfüllt und die Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelversorgungskette gewährleistet.