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Welche Angaben zu Lebensmitteln sind in einem Online-Shop obligatorisch?

Produkte online zu bestellen ist bei den Verbrauchern sehr beliebt. Auch Lebensmittel werden zunehmend online angeboten. Aber welche Informationen sind in Ihrem Webshop obligatorisch? Und was müssen Sie dabei beachten? Wenn Sie Lebensmittel online verkaufen, müssen Sie sich mit der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel befassen. Verbraucher, die ein Produkt kaufen, müssen vor ihrer Kaufentscheidung Informationen über das Produkt zur Verfügung haben. Dabei gibt es eine Reihe von Dingen zu beachten.

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Fernabsatz

Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 legt die Anforderungen für Lebensmittel fest, die über Fernkommunikationsmittel zum Verkauf angeboten werden. Ein Fernkommunikationsmittel ist definiert als"jedes Mittel, das ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Anbieters und des Verbrauchers für den Abschluss des Vertrags zwischen diesen Parteien verwendet werden kann".

Ein Webshop fällt unter diese Definition. Bei vorverpackten Lebensmitteln, die über einen Webshop zum Verkauf angeboten werden,:

"Die vorgeschriebenen Informationen über Lebensmittel, mit Ausnahme der Angaben in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe f, müssen vor dem Kauf verfügbar sein und auf dem Material für den Fernabsatz erscheinen oder durch andere geeignete Mittel bereitgestellt werden, auf die der Lebensmittelunternehmer deutlich hinweist. Werden andere geeignete Mittel verwendet, so sind die vorgeschriebenen Informationen über Lebensmittel bereitzustellen, ohne dass der Lebensmittelunternehmer dem Verbraucher zusätzliche Kosten in Rechnung stellt.

Verpflichtende Informationen über Lebensmittel leicht zugänglich

Dies bedeutet, dass alle vorgeschriebenen Informationen, wie z. B. Bezeichnung, Zutaten, Allergene und Nährwerte, auf der Website bereitgestellt werden müssen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss nicht vor dem Kauf verfügbar sein. Artikel 12 Absatz 1 besagt, dass die vorgeschriebenen Informationen über Lebensmittel verfügbar und leicht zugänglich sein müssen. Es ist also sicherzustellen, dass die Informationen für die Verbraucher leicht und kostenlos zu finden sind. Außerdem müssen alle vorgeschriebenen Angaben, einschließlich des Mindesthaltbarkeitsdatums, bei der Lieferung verfügbar sein.

Irreführend

Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 besagt, dass Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein dürfen. Unter Informationen über Lebensmittel sind hier nicht nur die Angaben auf dem Etikett zu verstehen, sondern auch Informationen, die durch andere Mittel wie moderne technologische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Es ist daher wichtig, dass die Website keine irreführenden Informationen enthält.

Vorsicht vor Behauptungen

Behauptungen wie:"Dieses Produkt hilft bei...","ist reich an..." oder"leicht", müssen den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel entsprechen. Diese Verordnung gilt für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, die in kommerziellen Mitteilungen gemacht werden. Dies kann in der Etikettierung oder Aufmachung des Lebensmittels, aber auch in der Werbung dafür geschehen. Stellen Sie sicher, dass nur zugelassene Angaben im Webshop erwähnt werden.

Stellen Sie Ihre Frage zur Kennzeichnung

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Webshop den Vorschriften entspricht? Haben Sie Fragen zur Anwendung der Rechtsvorschriften? Unser Team von Kennzeichnungsspezialisten steht Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite, damit Sie korrekte und ehrliche Angaben zu Ihren Produkten machen können.