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Änderung der Rechtsvorschriften Nickel

Ab dem 1. Juli 2025 treten neue europäische Rechtsvorschriften in Kraft, die das Vorhandensein von Nickel in Lebensmitteln strenger regeln werden. Dieser Schritt ist Teil eines umfassenderen Konzepts der Europäischen Union zur Verringerung der Belastung durch Schwermetalle in der Nahrung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.

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Was ist Nickel?

Nickel ist ein natürlich vorkommendes Metall in Böden, aber auch aus industriellen Quellen wie Düngemitteln, Bewässerungswasser, Ablagerungen in der Luft oder Verpackungsmaterialien. Pflanzen nehmen Nickel aus dem Boden auf, und in einigen Gebieten - z. B. in der Nähe der Industrie oder in stark gedüngtem Ackerland - können die Werte erhöht sein.

Obwohl Nickel in geringen Mengen keine unmittelbare Gefahr darstellt, ist es ein Risikofaktor für empfindliche Menschen, z. B. für Menschen mit einer Nickelallergie oder einem Nickelekzem. Aus diesem Grund verschärft die EU die Normen.

Was sieht die Gesetzgebung vor?

Ab 1. Juli 2025:

  • Rückstandshöchstwerte (MRL).
  • Verpflichtende Analysen des Nickelgehalts.
  • Verschärfte Regeln für Importe aus Drittländern, wo Überschreitungen wahrscheinlicher sind.
  • Überwachungs- und Berichtspflichten für nationale Regulierungsbehörden wie die NVWA.

Die genauen Grenzwerte sind je nach Produktkategorie unterschiedlich und beruhen auf europäischen Risikobewertungen (EFSA).

Welche Produkte sind betroffen?

Die neuen Grenzwerte gelten u. a. für:

  • AGF (Kartoffeln, Gemüse und Obst)
  • Getreide und Getreideerzeugnisse
  • Nüsse und Samen
  • Kakao und Schokoladenerzeugnisse
  • Meeresalgen und Produkte auf Algenbasis
  • Baby- und Kleinkindernahrung
  • Fruchtsäfte und Getränke auf Gemüsebasis

Wenn Sie in der AGF- und Lebensmittelbranche tätig sind, müssen Sie sich unbedingt auf diese Verordnungen vorbereiten

Was bedeutet das für Sie?

  1. 1.

    Analysieren Sie

    Lassen Sie Ihre Produkte rechtzeitig auf den Nickelgehalt analysieren.

  2. 2.

    Dokumentation

    Sorgen Sie für eine ordnungsgemäße Dokumentation der Anbaubedingungen und der Herkunft.

  3. 3.

    Zusammenarbeit

    Arbeiten Sie mit Laboratorien wie Normec Green Agro Control zusammen, die für Spurenelementanalysen akkreditiert sind.

  4. 4.

    Informieren und anpassen

    Informieren Sie Ihre Partner in der Lieferkette und passen Sie die Vertragsbedingungen bei Bedarf an.

Nickelsensibilität und Verbrauchersicherheit

Für die Verbraucher bedeutet dieses Gesetz eine zusätzliche Garantie für die Lebensmittelsicherheit. Insbesondere bietet es Menschen mit Nickelallergie oder -überempfindlichkeit einen besseren Schutz durch Lebensmittel, eine Nickelquelle, die bisher unterrepräsentiert war.

Möchten Sie einen Nickeltest durchführen lassen?

Über Normec können Sie Ihre Produkte auf Nickel, Blei, Cadmium und Schwermetalle testen lassen. Bereiten Sie sich auf den 1. Juli 2025 vor - vermeiden Sie Überraschungen und erfüllen Sie die neuen Normen.