Was gilt seit dem 12. August 2026?
Obwohl viele Ziele auf das Jahr 2030 ausgerichtet sind, gelten Teile der PPWR bereits seit dem 12. August 2026. Eine besonders wichtige Änderung für die Lebensmittelindustrie ist die Beschränkung von PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen.
Lebensmittelkontaktverpackungen, die PFAS in Konzentrationen enthalten, die den festgelegten Grenzwerten entsprechen oder diese überschreiten, dürfen nicht mehr auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Dies ist insbesondere für fett- und wasserabweisende Verpackungen relevant, zum Beispiel Backpapier, Pizzakartons, Fast-Food- und Snackverpackungen sowie andere beschichtete Materialien.
Gleichzeitig gewinnt der belegbare Nachweis der Konformität weiter an Bedeutung. Abhängig von ihrer Position in der Lieferkette müssen Unternehmen nachweisen können, dass ihre Verpackungen die geltenden Anforderungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise:
- aktuelle Material- und Produktspezifikationen;
- Informationen und Erklärungen von Lieferanten;
- technische Dokumentation;
- eine fundierte Konformitätsbewertung;
- eine EU-Konformitätserklärung, sofern diese vorgeschrieben ist;
- analytische Nachweise, wenn die Dokumentation allein keine ausreichende Sicherheit bietet.
Eine Lieferantenerklärung bildet dabei eine wichtige Grundlage, reicht jedoch nicht immer aus. Verpackungen können aus mehreren Materialien, Beschichtungen, Druckfarben, Klebstoffen und Additiven bestehen. Deshalb ist nicht immer unmittelbar erkennbar, welche Stoffe enthalten sind oder welche Partei in der Lieferkette über die erforderlichen Informationen verfügt.