Neue Rückstandshöchstgehalte für Difenoconazol, gültig ab Mai 2027
UTRECHT – Die Europäische Kommission hat neue Rückstandshöchstgehalte (MRL) für Difenoconazol in und auf einer Vielzahl von Lebensmitteln festgelegt. Die Änderungen treten am 5. Mai 2027 in Kraft. Für Unternehmen, die Kartoffeln, Gemüse, Obst, Nüsse und andere pflanzliche Erzeugnisse anbauen, importieren, verarbeiten oder vertreiben, ist es besonders wichtig, die neuen Grenzwerte rechtzeitig in der Lieferkette umzusetzen.